In Ausbildungs- und Personalabteilungen ist er für die Schulung der Mitarbeitenden zuständig. Auch arbeitet er als Kursleitender an Schulen für Erwachsenenbildung, an Volkshochschulen usw.
Ausbildung
Voraussetzungen für die Erlangung des eidg. Fachausweises:n- Abschluss einer mindestens dreijährigen Berufslehre, gymnasiale Matura oder gleichwertige Ausbildung n- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen n- mindestens 4 Jahre teilzeitliche Berufspraxis im Ausbildungsbereich (300 Praxisstunden)