Pensionsversicherungs-Experte
Der Pensionsversicherungs-Experte ist für fachkundige Beratung auf dem Gebiet der beruflichen Vorsorge verantwortlich.
Beschreibung
Er betreut HR-Abteilungen von Unternehmen und Privatpersonen mit seinem Fachwissen.
Ausbildung
Zulassung zur höheren Fachprüfung:nVorprüfung:nAbschluss einer Berufslehre als kaufmännische/r Angestellte/r, Diplom einer BBT-anerkannten HMS oder gymn. Matura. Erlass der Vorprüfung bei Hochschulabschluss in Versicherungsmathematik, Mathematik, Wirtschafts- oder Rechtswissenschaftnplus 2 Jahre fachliche Berufspraxis bei selbständigem Experten oder Expertin, in Beratungsbüro für Personalvorsorge, bei Lebensversicherungs-Gesellschaft oder autonomer PersonalvorsorgeeinrichtungnHauptprüfung: Abschluss Vorprüfung und mindestens 4 Jahre Fachpraxis.