Personalberater
Der Personalberater ist für die Rekrutierung und Vermittlung von Personal zuständig und berät diesbezüglich sowohl die Firmenkunden als auch die Kandidatinnen und Kandidaten.
Beschreibung
Er organisiert in Personalfragen und stellt Entscheidungshilfen zur Verfügung. Er sucht, selektiert, vermittelt und verleiht Personal, beurteilt Arbeitsmärkte oder klärt juristische Fragen ab.
Ausbildung
Zulassung zur Berufsprüfung:nEine der folgenden Vorbildungen:n- Abschluss einer mindestens 3-jährigen Lehre, BBT-anerkannte Handels- oder Diplommittelschule, gymnasiale Matura n- Abschluss einer Berufsprüfung oder Diplom einer höheren Fachprüfungn- Abschluss einer Hochschule oder Höheren Fachschulenund 2 Jahre Berufspraxis in der Personalberatung.n5 Jahre Berufspraxis für Leute mit anderer Vorbildung; nÜber die Gleichwertigkeit von ausländischen Abschlüssen entscheidet das BBT.