Personalfachmann
Der Personalfachmann führt den administrativen Teil des Personalwesens selbständig und ist in weiteren Bereichen des Personaldienstes Unterstützer der Führungskräfte.
Beschreibung
Alle Teilaufgaben des Personalwesens, wie Personalmarketing, Personalverwaltung, Aus- und Weiterbildung usw. gehören zu seinem Aufgabenfeld.
Ausbildung
Zulassung zur Berufsprüfung:n- Abgeschlossene mind. 3-jährige Berufslehren- BBT-anerkanntes Handelsmittelschuldiplomn- gymnasiale Maturan- Abschluss einer Berufsprüfung oder einer höheren kaufmännischen Fachprüfung nplus 4 Jahre Berufspraxis, davon 2 Jahre im Personalwesenn- Abschluss einer 2-jährigen Berufslehre plus mind. 5-jährige Berufspraxis, davon 3 Jahre im Personalwesenn- Hochschulabschluss oder höhere Fachschule plus 2 J. Berufspraxis im Personalwesenn- Personen mit anderem Bildungsweg: 8 Jahre Berufspraxis, davon 4 Jahre im Personalwesen.