Sozialversicherungs-Fachmann
Der Sozialsystem-Profi
Beschreibung
Er hat fundiertes Wissen über die Gesetze und Verordnungen, wie AHV/IV, Erwerbsersatzordnung, Arbeitslosenversicherung, Kranken- und Unfallversicherung, Militärversicherung, berufliche Vorsorge, Fürsorge usw.
Ausbildung
Zulassung zur Berufsprüfung:nEine der folgenden Vorbildungen:n- Abschluss Berufslehre als kaufmännische/r Angestellte/r oder gleichwertige Ausbildung, Diplom einer anerkannten Handelsschule, gymn. Matura, eidg. Abschluss im Versicherungswesen, höhere kaufmännische Fachprüfung, Abschluss einer Universität (Lizentiat / Doktorat) und 4 Jahre Berufspraxis in der Sozialversicherung n- Abschluss Berufslehre als Büroangestellte/r, Detailhandelsangestellte/r oder mind. 3-jährige Lehre oder Ausbildung und 6 Jahre Berufspraxis in der Sozialversicherung nOhne o.a. Vorbildung werden 8 Jahre Berufspraxis, davon mind. 6 Jahre im Bereich Sozialversicherung verlangt.