Der Treuhandexperte übernimmt das Mandat, Unternehmen zu verkaufen, aufzulösen, umzuwandeln oder neu zu gründen.
Beschreibung
Er nimmt Budgetierungen vor, erstellt Bilanz -und Erfolgsanalysen, berät in Steuer- und Rechtsproblemen und Sozialversicherungsfragen.
Ausbildung
Treuhänder BP, Buchhalter BP, Wirtschaftsinformatiker BP oder Steuerexperte HFP, Wirtschaftsprüfer HFP, Buchhalter-Controller HFP o.ä. oder Betriebsökonom HWV, Kaufmann HKG oder Liz./Doktorat Wirtschaftswissenschaften oder Jura und mind. 4 Jahre kaufmänn. Berufspraxis und 3 Jahre qualifizierte Fachpraxis.