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Pilot (Zivile Verkehrsluftfahrt) |
Der Flieger |
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Berufs- / Tätigkeitsbeschreibung |
Der Pilot der zivilen Verkehrsluftfahrt führt Flugzeuge unter Beachtung strenger Regelungen im nationalen und internationalen Flugverkehr. Er muss für jeden von ihm geführten Flugzeugtyp eine besondere Berechtigung erwerben und verfügt über weitreichende Kenntnisse u.a. in Navigation, Technik, Wetterkunde, Luftverkehrsgesetze und Sicherheitsbestimmungen. Er findet bei Luftverkehrsgesellschaften oder auch bei grossen Unternehmen eine Beschäftigung. |
Rubriken |
| Synonyme |
Berufsflugzeugführer |
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