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Verwaltungsrat |
Der Aktionärsvertreter |
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Berufs- / Tätigkeitsbeschreibung |
Der Verwaltungsrat hat die Oberleitung einer Aktiengesellschaft und kann die nötigen Weisungen erteilen. Er ist zwar nicht der operative Leiter einer Unternehmung, ernennt und beruft den Geschäftsführer ab, legt die Organisation fest, übernimmt die Finanzkontrolle und die Finanzplanung, sofern diese für die Führung der Gesellschaft notwendig ist, hat die Oberaufsicht über die mit der Geschäftsführung betrauten Personen,
namentlich im Hinblick auf die Befolgung der Gesetze, Statuten, Reglemente und Weisungen; erstellt den Geschäftsbericht sowie die Vorbereitung der Generalversammlung und benachrichtig im Falle der Überschuldung den Richter. |
Rubriken |
- Beratung/Recht
- Geschäftsführung / Unternehmensleitung
| Synonyme |
Profi-Verwaltungsrat |
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Berufsprofil |
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Offene Stellen |
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PDF / Favoriten |
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